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Advantages - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Flughafen Basel-Mulhouse (nachstehend genannt "der Flughafen") richtet das „Advantages“ Programm ein, um den Zugang zum Flughafen zu erleichtern und der Kundschaft exklusive Serviceleistungen anzubieten.

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen legen die Bestimmungen und Bedingungen für den Zugang zu den im Rahmen des „Advantages“ Programms angebotenen Serviceleistungen fest. Mit dem Beitritt zum „Advantages“ Programm werden die vorliegenden allgemeinen Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert. Der Flughafen behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit vollständig oder teilweise zu ändern. Einzig maßgebend ist die französische Fassung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

I. Bedingungen für den Zugang zum „Advantages“ Programm

Der Beitritt zum „Advantages“ Programm ist ausschließlich den Personen vorbehalten, die ein online-Aufnahmeformular ausgefüllt haben, das auf der Website des Flughafens www.euroairport.com/advantages abrufbar ist und nach dessen Genehmigung durch den Flughafen.

Die Zahlung der Aufnahmegebühr erfolgt gemäß den folgenden Bedingungen:

  • Wenn das Mitglied ein Privatkunde ist, erfolgt die Bezahlung online auf der Website des Flughafens www.euroairport.com/advantages.
  • Wenn das Mitglied ein Geschäftskunde ist, erfolgt die Bezahlung online auf der Website des Flughafens www.euroairport.com/advantages.

Die Zahlung gibt den Zugang zu den Serviceleistungen während einer Dauer von zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten frei. Dem Mitglied wird ein Passwort für die Verwendung der Website oder der entsprechenden mobilen App gesendet. Die Erneuerung des Abonnements erfolgt online auf der Website des Flughafens www.euroairport.com/advantages.

II. Bedingungen für den Zugang und die Verwendung von „Advantages“ bei den Händlern

Das „Advantages“ Programm gibt Anspruch auf Preisermäßigungen bei den Händlern, die diesem Programm angeschlossen sind. Die Händler, die dem „Advantages“ Programm angeschlossen sind sowie die Sonder-Ermäßigungsaktionen sind auf der Website des Flughafens www.euroairport.com/advantages aufgelistet.

III. Bedingungen für den Zugang zur Lounge des Flughafens

Die Mitglieder erhalten fünf (5) kostenlose Eintritte in die Lounge pro Jahr. Nach diesen fünf (5) Eintritten pro Jahr erhalten die Mitglieder eine Preisermäßigung in Höhe von dreiundzwanzig komma sechs (23.6) Prozent auf die weiteren Eintritte.

IV. Bedingungen für die Verwendung des Zugangs zu den Sicherheitskontrollen

Die Mitglieder erhalten einen schnellen Zugang zu den Sicherheitskontrollen. Der Flughafen stellt den Mitgliedern einen Zugang zur Sicherheitskontrolle vor den Passagierkontrollposten in den Hallen 1 und 4 des Flughafengebäudes zur Verfügung. Der schnelle Zugang befreit auf keinen Fall von der Sicherheitskontrolle.

V. Preis des Abonnements

Der Grundpreis des „Advantages“-Programms beträgt einhundertfünfundsechzig Euro inkl. MwSt. (175,00 €) oder einhundertachtzig Schweizerfranken (180,00 CHF). Der Preis kann vom Flughafen jederzeit geändert werden.

VI. Haftung

Der Flughafen haftet nicht für Schwierigkeiten des Mitglieds bei der Verwendung des „Advantages“ Programms. Eventuelle und aus einem beliebigen Grund auftretende Streitigkeiten zwischen dem Mitglied und einem angeschlossenen Leistungserbringer betreffen auf keinen Fall den Flughafen.

VII. Reklamationen

Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtungen nicht aus.
Sie müssen an folgende Adresse gerichtet werden:

Aéroport de Bâle-Mulhouse
Département Aérogare
BP 60120
F-68304 Saint Louis cedex.

VIII. Datenschutzgesetz

Das Mitglied wird darüber informiert, dass die namentlichen Informationen, um die er im Rahmen des Beitritts zum „Advantages“ Programm gebeten wird, unter strenger Beachtung der Datenschutzbestimmungen und der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978 registriert werden. Das Mitglied verfügt über ein Recht auf Zugriff und Berichtigung, das auf dem Postweg an folgender Adresse ausgeübt werden kann: Aéroport de Bâle-Mulhouse – Département Aérogare – BP 60120 – F-68304 Saint-Louis.

IX. Rechtsstreit

Kann keine gütliche Einigung erzielt werden, unterliegen jedwede Streitfragen bezüglich der Ausführung und der Auslegung des Vertrag, ohne dass diese Aufzählung sich auf diese beiden Bereiche begrenzt, dem Tribunal de Grande Instance von Mulhouse.